Latinum und Lateinkenntnisse
Für das Studium bestimmter Fächer (im Wesentlichen Studiengänge aus dem sprachlich-philosophischen oder geschichtlichen Bereich) wird von den Universitäten der Nachweis von Kenntnissen in Latein verlangt. Je nach Studiengang und Bundesland bzw. Universität gelten hier unterschiedliche Regelungen.
Im Pflichtunterricht unseres Gymnasiums erwerben die Schülerinnen und Schüler folgende drei Stufen des Nachweises von Lateinkenntnissen:
1) „Lateinkenntnisse“
(im Jahreszeugnis der 8. Jahrgangsstufe bei mindestens Note „ausreichend“)
Die Bestätigung von „Lateinkenntnissen“ erfolgt im Jahreszeugnis der 8. Klasse nach Abschluss der Lehrbuchphase. Sie setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie in genehmigten Lehrbüchern dieser Jahrgangsstufe abgedruckt sind, zu erfassen und wiederzugeben.
2) „Kleines Latinum“ oder „gesicherte Lateinkenntnisse“
(im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe mindestens Note „ausreichend“)
Das sogenannte „kleine Latinum“ erfordert die Fähigkeit der Übersetzung einfacherer Prosatexte (z.B. Nepos und Cäsar), wie dies im Klassenunterricht des ersten Lektürejahrs (9. Klasse) geübt wird.
3) Latinum
(im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe mindestens Note „ausreichend“)
Die Zuerkennung des Latinums bestätigt die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler anspruchsvollere lateinische Originaltexte (z.B. Reden Ciceros ) in Aufbau und sprachlicher Gestaltung zu erfassen und ins Deutsche zu übersetzen. Dieses Niveau entspricht dem Lehrplan der 10. Klasse.
Für Schüler:innen, die das Latinum - z. B. durch ein Auslandsschuljahr in der 10. Jahrgangsstufe - nicht erwerben konnten, gibt es die Möglichkeit, diese Qualifikation durch eine schulinterne Feststellungsprüfung nachzuholen.
Diese Ersatzprüfung gestaltet sich folgendermaßen:
Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (Übersetzung eines lateinischen Textes im Schwierigkeitsgrad einer Schulaufgabe der 10. Klasse) und einer mündlichen Prüfung (zu Sprache und Kulturwissen; Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft). Die Gewichtung hierbei ist 2: 1 (Übersetzung : Zusatzteil).
Ist die Endnote „ausreichend“, wird das Latinum erteilt.