Leistungserhebungen

Nach Beschluss der Lehrerkonferenz wurden für das Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium folgende Festlegungen getroffen:

Leistungsnachweise nach §21(2) GSO

  • Die Mindestanzahl zur Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen beträgt pro Lerngruppe pro Halbjahr zwei, davon ist mindestens eine Erhebung mündlich, in Nicht-Schulaufgabenfächern mindestens eine schriftlich. Für die Oberstufe gilt speziell GSO §21 (3).
  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, Stegreifaufgaben nicht gegeben. In der Oberstufe werden bei Schülern, die an diesem Tag Schulaufgabe schreiben, die Stegreifaufgaben nicht gewertet.
  • Schulaufgabenfreie Zeit im 1. Halbjahr am Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium: 18.12. – 20.12.2020

Ersatz einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise nach §22 (2) GSO

Deutsch

Jahrgangsstufe

Aufsatzformate als Große Leistungsnachweise

5 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • informierendes Schreiben in Form eines Berichts
  • informierendes Schreiben in Form einer Beschreibung
  • gestalterisches Schreiben
  • eine der oben genannten Varianten mit Anschlussteil in argumentierender Form
 

6 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • informierendes Schreiben in Form eines Berichts
  • informierendes Schreiben in Form einer Beschreibung
  • gestalterisches Schreiben
  • eine der oben genannten Varianten mit einem argumentierenden Anschluss
 

7 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • zweimal Verfassen eines informierenden Textes auf Materialbasis
  • zweimal lineare begründete Stellungnahme (textbezogen oder materialgestützt)
 

8 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • zweimal Inhaltsangabe zu einem literarischen Text
  • Materialgestütztes Verfassen eines informierenden Textes
  • Erörtern von Fragen und Sachverhalten/Gewinnen eines eigenen Standpunkts (textbezogen oder materialgestützt)
 

9 (G9)

3 Große Leistungsnachweise

  • Zusammenfassen und Erschließen eines Sachtextes

  • Zusammenfassen und Erschließen eines literarischen Textes (Gattung Epik)

  • Materialgestützte Erörterung, in Form einer Debatte als mündliche Ersatzform

 

10 (G9)

3 Große Leistungsnachweise

  • Informieren über pragmatische Texte (mit Zusatzaufgabe nach Wahl)
  • Zusammenfassen und Erschließen eines literarischen Textes (Gattung Drama)
  • Textbezogene oder materialgestützte Erörterung, nach Wahl mit Alternativmöglichkeit eines Kommentars (textbezogen) oder eines Essays (materialgestützt)
 

Q11 (G8) /

Q12 (G8)

1 Klausur pro Ausbildungsabschnitt

Q11: mindestens zwei verschiedene Aufsatzformate aus dem Abiturprogramm als Angebot in jedem GLN
Q12: mindestens drei verschiedene Aufsatzformate aus dem Abiturprogramm als Angebot in jedem GLN

Debatte → ausbildungsrichtungsgebunden, und nicht jahrgangsstufengebunden! Das heißt, eine Durchführung in Einzelklassen ist nicht gestattet. Sollten sich Kollegen für die Ersetzung des Tests durch die Debatte entscheiden, ist dies also nur möglich, wenn alle Klassen einer Jahrgangsstufe, die zur gleichen Ausbildungsrichtunggehören, ebenfalls mitmachen.