Leistungserhebungen

Nach Beschluss der Lehrerkonferenz wurden für das Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium folgende Festlegungen getroffen:

Leistungsnachweise nach §21(2) GSO

  • Die Mindestanzahl zur Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen beträgt pro Lerngruppe pro Halbjahr zwei, davon ist mindestens eine Erhebung mündlich, in Nicht-Schulaufgabenfächern mindestens eine schriftlich. Für die Oberstufe gilt speziell GSO §21 (3).
  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, Stegreifaufgaben nicht gegeben. In der Oberstufe werden bei Schülern, die an diesem Tag Schulaufgabe schreiben, die Stegreifaufgaben nicht gewertet.
  • Schulaufgabenfreie Zeit im 1. Halbjahr am Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium: 18.12. – 20.12.2020

Ersatz einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise nach §22 (2) GSO

Deutsch

Jahrgangsstufe

Aufsatzformate als Große Leistungsnachweise

5 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • informierendes Schreiben in Form eines Berichts
  • informierendes Schreiben in Form einer Beschreibung
  • gestalterisches Schreiben
  • Je nach Wahl: eine der oben genannten Varianten mit einem argumentierenden Anschluss
 

6 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • informierendes Schreiben in Form eines Berichts
  • informierendes Schreiben in Form einer Beschreibung
  • gestalterisches Schreiben
  • Je nach Wahl: eine der oben genannten Varianten mit einem argumentierenden Anschluss
 

7 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • zweimal: Verfassen eines informierenden Textes auf Materialbasis
  • zweimal: lineare begründete Stellungnahme (textbezogen oder materialgestützt)
 

8 (G9)

4 Große Leistungsnachweise

  • zweimal Inhaltsangabe zu einem literarischen Text
  • Materialgestütztes Verfassen eines informierenden Textes
  • Erörtern von Fragen und Sachverhalten/Gewinnen eines eigenen Standpunkts (textbezogen oder materialgestützt)
 

9 (G9)

3 Große Leistungsnachweise

  • Zusammenfassen und Erschließen eines Sachtextes

  • Zusammenfassen und Erschließen eines literarischen Textes (Gattung Epik)

  • Materialgestützte Erörterung, in Form einer Debatte als mündliche Ersatzform

 

10 (G9)

3 Große Leistungsnachweise

  • Informieren über pragmatische Texte (mit Zusatzaufgabe nach Wahl)
  • Zusammenfassen und Erschließen eines literarischen Textes (Gattung Drama)
  • Textbezogene oder materialgestützte Erörterung, nach Wahl mit Alternativmöglichkeit eines Kommentars (textbezogen) oder eines Essays (materialgestützt)
 
11 (G9)

3 Große Leistungsnachweise

  • Zusammenfassen und Erschließen eines literarischen Textes (Gattung Lyrik)
  • Materialgestütztes Informieren
  • Analyse eines pragmatischen Textes mit weiterführendem Schreibauftrag
 

Q12 (G8)

Pro Ausbildungsabschnitt ein großer Leistungsnachweis

mindestens drei verschiedene Aufsatzformate aus dem Abiturprogramm als Angebot in jedem GLN