Schulberatung
Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.
Art. 78 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEuG)
An unserer Schule wirken viele pädagogisch erfahrene Lehrkräfte, die Rat wissen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Daneben stehen am Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium der Schulpsychologe, die Beratungslehrerin, die Beauftragte für die Suchtprävention, die Medienpädagogin und die Schulsozialpädagogin als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zur Verfügung.
Zusätzlich stehen Ihnen außerschulische Beratungsangebote zur Verfügung.
Nehmen Sie also - wenn nötig - diese vielfältigen Beratungsmöglichkeiten frühzeitig in Anspruch.
Hilfestellung und Kontakte bei schulischen oder persönlichen Problemen bietet auch diese Seite auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de/schueler/was-tun-bei.html