Fragen und Antworten zur OGTS

Die Anmeldung kann für zwei, drei oder vier Betreuungstage von Montag bis Donnerstag erfolgen. Die Anmeldung für nur einen Betreuungstag ist aufgrund kultusministerieller Bestimmungen nicht möglich. Freitags sowie in den Ferienzeiten erfolgt somit keine Betreuung.

Nein, dies erfolgt im Vergleich zu vielen anderen Nachmittagsbetreuungen erst in der zweiten Schulwoche nach Erhalt des Stundenplans und der Belegung der Wahlfächer.

Im laufenden Schuljahr ist ein Wechsel der Wochentage möglich, jedoch nicht die Änderung der Anzahl. Für die gewünschte Änderung ist immer die Rücksprache mit der Leitung erforderlich.

Ja, Schulveranstaltungen  (z.B. Wahlfach oder Instrumentalunterricht) werden in den Ablauf der OGTS am Nachmittag integriert. Falls sich der Nachmittagsunterricht mit der Hausaufgabenzeit von 14:00 bis 15:00 Uhr überschneidet, bieten wir als Betreuungsteam sowohl vorher als auch nachher Unterstützung zur Bearbeitung der Aufgaben an.

Das Betreuungsende wird aufgrund der Abfahrtszeiten der Zug-/Busverbindungen auf 15:30 Uhr vorverlegt. Dies kann am Schuljahresanfang im 1. Elternrundschreiben zusammen mit den Wochentagen angekreuzt werden.

Eine Genehmigung ist in Ausnahmefällen möglich, hierfür sollte das entsprechende Entschuldigungsformular der OGTS rechtzeitig im Sekretariat eingereicht werden.

Sie haben Ihr Kind bereits in der Früh über das Elternportal krank gemeldet: Dann benötigt die OGTS keine zusätzliche Entschuldigung von Ihnen als Eltern.

Sie haben Ihr Kind aufgrund von Beschwerden während des Unterrichts abgeholt: In diesem Fall geben Sie im Sekretariat bitte mündlich an, dass Ihr Kind die OGTS am Nachmittag nicht besuchen wird.

Das Betreuungsangebot ist kostenlos von 13:00 bis 16:00 Uhr. Falls Sie eine Betreuung bis 17:00 Uhr wünschen, geben Sie dies bitte im Anmeldeformular an. In diesem Fall würde ein monatlicher Beitrag von 33 Euro fällig werden. Eine Betreuung bis 17:00 Uhr wird jedoch erst bei einer bestimmten Gruppengröße eingerichtet.

Die Hausaufgaben werden in Gruppenstärken von ca. 10 Schüler*innen mit einer Betreuungskraft und optional Schülertutor*innen in den Klassenzimmern der 5. Klassen erledigt. Somit können die 5. Klassen direkt auf Schulmaterial unter den Bänken zugreifen und an der Ordnungstafel die anstehenden Hausaufgaben nachlesen.

Zwischen 13:00 und 14:00 Uhr besteht die Möglichkeit gemeinschaftlich in der Mensa zu essen. Hierfür beantragen Sie am Schuljahresanfang bitte den Mensa-Chip im Sekretariat für Ihr Kind. Eine mitgebrachte Brotzeit kann Ihr Kind ebenfalls in der Mensa oder im Gruppenraum verzehren.