Hausaufgabenkonzept

Nach Beschluss der Lehrerkonferenz gilt unter Einbeziehung der Vorgabe der GSO für das Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium:

  • Es können in allen Fächern sowohl schriftliche als auch mündliche Hausaufgaben gestellt werden, wobei Art und Menge dem jeweiligen Fach angemessen sein müssen. Auf Kernfächer wird dabei mehr zeitlicher Aufwand entfallen als auf Nebenfächer.
    Einschränkung:
    An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht wird keine schriftliche Hausaufgabe für den nächsten Tag erteilt.
  • Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Hausaufgabenheft, in das sie jede schriftliche und mündliche Hausaufgabe eintragen müssen.